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Bürgermeister und Rat


Die meisten Siedlungen im heutigen Stadtgebiet Leverkusens blieben bis ins 19. Jahrhundert relativ unbedeutend. Lediglich Opladen wurde 1858 Hitdorf und Neukirchen wurden 1857 zur Stadt erhoben. Wiesdorf und Bürrig wurden in jener Zeit von der Bürgermeisterei Opladen-Land verwaltet. Schlebusch und Steinbüchel wurden bis 1930 von einer gemeinsamen Bürgermeisterei Schlebusch verwaltet, während Rheindorf zur Bürgermeisterei Monheim gehörte. 1898 bildeten Wiesdorf und Bürrig die Bürgermeisterei Küppersteg und 1920 wurden beide zu einer Gemeinde vereinigt, die 1921 Stadtrechte erhielt.

 

Jede Gemeinde hatte einen Rat und einen Bürgermeister. Auch die Stadt Leverkusen wurde ab 1930 von Rat und Bürgermeister verwaltet. Während der Zeit der Nationalsozialisten wurde der Bürgermeister von der NSDAP eingesetzt wurde. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte die Militärregierung der Britischen Besatzungszone einen neuen Bürgermeister ein und 1946 führte sie die Kommunalverfassung nach britischem Vorbild ein. Danach gab es einen vom Volk gewählten "Rat der Stadt", dessen Mitglieder man als "Stadtverordnete" bezeichnet. Der Rat wählte anfangs aus seiner Mitte den Bürgermeister als Vorsitzenden und Repräsentanten der Stadt, welcher ehrenamtlich tätig war. Desweiteren wählte der Rat ab 1946 ebenfalls einen hauptamtlichen Stadtdirektor als Leiter der Stadtverwaltung. Seit dem Ausscheiden der Stadt aus dem Rhein-Wupper-Kreis 1955 tragen die beiden Stadtoberhäupter die Bezeichnungen Oberbürgermeister beziehungsweise Oberstadtdirektor. 1994 wurde die Doppelspitze in der Stadtverwaltung aufgegeben. Seither gibt es nur noch den hauptamtlichen Oberbürgermeister. Dieser ist Vorsitzender des Rates, Leiter der Stadtverwaltung und Repräsentant der Stadt. Er wird seither direkt vom Volk gewählt.


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